Am Pranger zählt: FREIGEKAUFT oder HINGERICHTET.
Das Urteil steht in der Akte.
Hingerichtet. Endgültig.
Das Kopfgeld war zuerst voll. Das Lösegeld hat verloren. Diese Prangerakten tragen den Stempel HINGERICHTET. Die Kasse ist zu. Auch die schönste Ausrede kratzt den Stempel nicht ab.
Noch kein Eintrag hingerichtet. Diese Halle ist leer.
Zum PrangerDie abgeschlossenen Prangerakten
„Hingerichtet“ heißt: Das Kopfgeld war zuerst an der Zielsumme. Die Figur ist damit abgeurteilt — und bleibt es. Die Hinrichtung ist abgeschlossen, die Prangerakte geschlossen, der Eintrag bleibt. Weitere Zahlungen sind gesperrt.
Die Stempel beschreiben den Ausgang im Register. Die Akten bleiben lesbar; eine neue Abstimmung über denselben Eintrag ist ausgeschlossen.